HANNOVER / KÖLN. Heute ist es wieder soweit: der Freitag fällt auf einen 13. und die in Fachkreisen sogenannte Paraskavedekatriaphobie - die Angst vor besagtem Unglückstag greift um sich. Zu Unrecht meint die die Techniker Krankenkasse (TK). „Unsere Auswertungen konnten nicht belegen, dass Freitage, die auf einen 13. fallen, besondere Unglückstage sind. Wir empfehlen daher den Menschen, sich nicht unnötig unter Stress zu setzen und den kommenden Freitag als Tag wie jeden anderen zu betrachten“, so Ulrike Fieback, Sprecherin der TK-Landesvertretung in Niedersachsen. Belegbar sei dies vor allem auch an Unfallstatistiken im Straßenverkehr. Während freitags durchschnittlich 961 Unfälle registriert worden sind, ergeigneten sich an den Tagen, an denen der Freitag zwischen 2008 und 2010 auf einen Dreizehnten fiel, nur 944 Unfälle. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen die Gothaer Versicherungen. „Die Schadenstatistik der Gothaer zeigt, dass in den letzten Jahren an Freitagen, die auf den 13. eines Monats fielen, tendenziell sogar etwas weniger Schadenfälle gemeldet wurden“, gibt Schadenchef Harald Neugebauer Entwarnung. Weit größeren Einfluss auf die Zahl der Schäden als das Datum habe vor allem das Wetter. „Großereignisse wie Stürme, Gewitter oder Hochwasser schlagen besonders zu Buche. Spitzenreiter für unsere Kunden waren im letzten Jahr der 24. und der 26. August mit jeweils rund 4.000 gemeldeten Schäden, die durch Gewitter mit Starkregen und Hagel verursacht wurden“, so Neugebauer. Am 13. Mai 2011, dem einzigen Freitag, dem 13. des letzten Jahres, registrierte der Versicherungskonzern im Vergleich nur 960 Schäden. Dennoch misstrauischen Verbrauchern rät das Unternehmen, besondere Vorsicht im Haushalt walten lassen, denn dort ereigne sich nachweislich über die Hälfte aller Unfälle in Deutschland.
Das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) ermöglicht es den Arbeitsagenturen, die Weiterbildung Beschäftigter unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Es richtet sich an Arbeitgeber, […] »